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§ 1
Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen
Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
maßgebend.
Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur, dann verbindlich,
wenn sie von uns bei dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich schriftlich anerkannt
werden.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen
ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der selben ohne Einfluß.
§ 2
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungdatum rein netto, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungdatum abzüglich
2% Skonto. Die Preise sind unter Ausschluß der Ausrechnung und Zurückbehaltung
in bar zu zahlen.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Notwendig werdende Preiserhöhungen werden wir unseren Kunden unter Angabe
des Stichtages unverzüglich mitteilen.
Bei Preiserhöhungen werden sämtliche alten Preislisten ungültig. Nach
dem Stichtag eintretende Erhöhungen gelten als vereinbart. Auftrage über
einen längeren Zeitraum (befristete und unbefristete Abrufaufträge) werden
nur mit ausdrücklichem Vorbehalt angenommen, daß die am Tage der Lieferung
gültigen Preise berechnet werden, auch wenn Teillieferungen aus dem bestehenden
Liefervertrag vorher zu niedrigeren Preisen berechnet werden.
§ 3
Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder
hat er seine Zahlung eingestellt, so sind wir vorbehaltlich unserer sonstigen
Rechte berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Für diese Fälle können wir auch ganz oder teilweise von laufenden
Verträgen zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
§ 4
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich
unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten mit uns getilgt hat. Bei laufender
Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Die Be- und Verarbeitung von uns gelieiferter noch in unserem Eigentum
stehenden Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten
daraus erwachsen.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware ist dem Besteller
untersagt. Liefert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in
welchem Zustand, weiter, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völIigen
Tilgung aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit ihm
die daraus für ihn entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an
uns ab, und zwar in Höhe der ganzen Vergütung, die ihm gegen den oder
die Abnehmer aufgrund der mit diesen geschlossenen Verträgen zusteht.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinem
Abnehmer bekanntzumachen und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen.
Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde
Forderung um 25% übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers
insoweit zur Rückübertragung verpflichtet, als der Wert der Sicherung
unsere Forderung übersteigt.
Konstruktionsänderungen oder sonstige Formveränderungen an den von uns
gelieferten Artikeln, Geräten und Maschinen sind ausdrücklich vorbehalten.
Es obliegt unseren Kunden, vor der Bestellung über die Verwendungsfähigkeit
unserer Artikel für ihren Zweck zu entscheiden.
Zur Ansicht bestellte und gelieferte Artikel sind pfleglich zu behandeln.
Zur Erprobung in ihrem Betrieb räumen wir in Einzelfällen mit ausdrücklichen
Bestätigung ein Rückgaberecht von 14 Tagen ein. Sollte eine Rücksendung
innerhalb dieser Frist nicht erfolgt sein, so gilt die Probesendung als
übernommen. Für aus Probelieferungen zurückgegebene, beschädigte Teile
wird Wertminderung oder Nachbesserung berechnet.
§ 5
Mängelrügen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt
der Ware durch schriftliche Erklärung geltend gemacht werden. Mängelrügen
werden unzulässig, wenn die Lieferung sich nicht mehr beim Besteller oder
am Bestimmungsort oder im Zustande der Ablieferung befindet. Soweit hiernach
Mängelansprüche geltend gemacht werden können, bleibt es unserer Wahl
überlassen, die Lieferung unter Erlaß des Kaufpreises zurückzunehmen,
Ersatz zu liefern, eine Nachbesserung vorzunehmen oder den Minderwert
zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
sind ausgeschlossen.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.
§ 6
Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten
Lieferzeit ab Lieferwerk oder Lager des Verkäufers. Die Lieferfrist rechnet
in jedem Fall erst vom Zeitpunkt der restlosen Klarstellung hinsichtlich
aller Einzeilheiten des Auftrages.
Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich
machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher
Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, entbinden für die Dauer
der Behinderung von der Lieferungspflicht.
§ 7
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen.
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