Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1

Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur, dann verbindlich, wenn sie von uns bei dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der selben ohne Einfluß.

§ 2

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungdatum rein netto, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungdatum abzüglich 2% Skonto. Die Preise sind unter Ausschluß der Ausrechnung und Zurückbehaltung in bar zu zahlen.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Notwendig werdende Preiserhöhungen werden wir unseren Kunden unter Angabe des Stichtages unverzüglich mitteilen.
Bei Preiserhöhungen werden sämtliche alten Preislisten ungültig. Nach dem Stichtag eintretende Erhöhungen gelten als vereinbart. Auftrage über einen längeren Zeitraum (befristete und unbefristete Abrufaufträge) werden nur mit ausdrücklichem Vorbehalt angenommen, daß die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet werden, auch wenn Teillieferungen aus dem bestehenden Liefervertrag vorher zu niedrigeren Preisen berechnet werden.

§ 3

Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlung eingestellt, so sind wir vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Für diese Fälle können wir auch ganz oder teilweise von laufenden Verträgen zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 4

Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten mit uns getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Die Be- und Verarbeitung von uns gelieiferter noch in unserem Eigentum stehenden Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware ist dem Besteller untersagt. Liefert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, weiter, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völIigen Tilgung aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit ihm die daraus für ihn entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar in Höhe der ganzen Vergütung, die ihm gegen den oder die Abnehmer aufgrund der mit diesen geschlossenen Verträgen zusteht.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzumachen und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet, als der Wert der Sicherung unsere Forderung übersteigt.
Konstruktionsänderungen oder sonstige Formveränderungen an den von uns gelieferten Artikeln, Geräten und Maschinen sind ausdrücklich vorbehalten. Es obliegt unseren Kunden, vor der Bestellung über die Verwendungsfähigkeit unserer Artikel für ihren Zweck zu entscheiden.
Zur Ansicht bestellte und gelieferte Artikel sind pfleglich zu behandeln. Zur Erprobung in ihrem Betrieb räumen wir in Einzelfällen mit ausdrücklichen Bestätigung ein Rückgaberecht von 14 Tagen ein. Sollte eine Rücksendung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt sein, so gilt die Probesendung als übernommen. Für aus Probelieferungen zurückgegebene, beschädigte Teile wird Wertminderung oder Nachbesserung berechnet.

§ 5

Mängelrügen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch schriftliche Erklärung geltend gemacht werden. Mängelrügen werden unzulässig, wenn die Lieferung sich nicht mehr beim Besteller oder am Bestimmungsort oder im Zustande der Ablieferung befindet. Soweit hiernach Mängelansprüche geltend gemacht werden können, bleibt es unserer Wahl überlassen, die Lieferung unter Erlaß des Kaufpreises zurückzunehmen, Ersatz zu liefern, eine Nachbesserung vorzunehmen oder den Minderwert zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

§ 6

Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab Lieferwerk oder Lager des Verkäufers. Die Lieferfrist rechnet in jedem Fall erst vom Zeitpunkt der restlosen Klarstellung hinsichtlich aller Einzeilheiten des Auftrages.
Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, entbinden für die Dauer der Behinderung von der Lieferungspflicht.

§ 7

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen.